GARANTIEPOLITIK
25-JAHRE BEGRENZTE GARANTIE FÜR VENUX SINTERSTEINARBEITSPLATTEN
GARANTIEUMFANG
VENUX garantiert, dass seine gesinterten Steinplatten in den Stärken 12 mm und 20 mm bei normalem Wohngebrauch für einen Zeitraum von 25 Jahren ab dem Datum ihres Erwerbs frei von Herstellungsfehlern sind. Diese Garantie wird dem ersten Endabnehmer des Produkts (Verbraucher oder Benutzer) gewährt, ist nicht übertragbar und kann nicht abgetreten werden.
Durch die Aktivierung dieser Garantie erkennen Sie an, über die Besonderheiten der verschiedenen Oberflächenbearbeitungen informiert zu sein und verpflichten sich, bei der Pflege Ihrer Arbeitsplatte den Anweisungen des VENUX-Oberflächenhandbuchs (verfügbar unter www.venuxsurface.com) zu folgen.
Durch die Aktivierung dieser Garantie erkennen Sie an, über die Besonderheiten der verschiedenen Oberflächen und die Verpflichtung informiert zu sein, bei der Pflege Ihrer Arbeitsplatte den Anweisungen des VENUX-Oberflächenhandbuchs (verfügbar unter www.venuxsurface.com) zu folgen.
REGISTRIERUNGSANFORDERUNGEN
Um die Garantie in Anspruch nehmen zu können, muss der Käufer/Verbraucher sie über die Website [www.venuxsurface.com] innerhalb von **60 Kalendertagen** nach dem Kauf des Produkts beantragen. Der Antrag muss Folgendes enthalten:
– Die Kaufrechnung.
– Das Installationsdatum des Produkts.
– Nachweis der vollständigen Zahlung.
– Der Name der Einrichtung, in der das Produkt erworben wurde.
– Einzigartige Seriennummer auf dem Etikett und der Rückseite des Boards vorhanden.
Durch den Zugriff auf die Garantie willigt der Verbraucher/Nutzer in die Aufnahme seiner Daten in die personenbezogenen Dateien von VENUX oder eines Unternehmens ihrer Unternehmensgruppe ein, sowie in deren Verarbeitung mit dem Ziel, den kommerziellen Zwecken der kommerziellen Garantie nachzukommen.
Dem Verbraucher/Nutzer wird garantiert, dass die von ihm bereitgestellten personenbezogenen Daten zu dem Zweck, in der Form und mit den Einschränkungen und Rechten verwendet werden, die das spanische Datenschutzgesetz für personenbezogene Daten gewährt, insbesondere die Rechte auf Zugang, Berichtigung, Widerspruch und Löschung sowie die Rechte auf Transparenz bei Informationen, Löschung (Recht auf Vergessenwerden), Einschränkung und Übertragbarkeit. Diese können durch eine entsprechende schriftliche Mitteilung an VENUX ausgeübt werden.
GARANTIEBESCHRÄNKUNGEN
VENUX stellt die gesinterten Steinplatten her und liefert sie, ist jedoch nicht für deren Endmontage oder die entsprechenden Oberflächenbearbeitungen verantwortlich. Daher deckt diese Garantie weder die Kosten noch Risiken ab, die sich aus dem Installationsprozess, Transport, der Installation zusätzlicher Elemente zur Arbeitsplatte sowie Montage und Demontage für Reparatur oder Austausch ergeben, da diese in der Verantwortung Dritter liegen.
VENUX wird den Garantieservice nicht anbieten, wenn die in diesem Dokument festgelegten Anforderungen nicht erfüllt werden oder wenn die vom Verbraucher bereitgestellten Informationen falsch, unvollständig oder unleserlich sind.
VENUX behält sich das Recht vor, das Produkt zu inspizieren, bevor Korrekturmaßnahmen ergriffen werden. Daher muss der Verbraucher/Nutzer den Zugang zu dem Ort ermöglichen, an dem das Produkt installiert ist. Zu diesem Zweck kann VENUX die Inspektion mit den Mitteln durchführen, die es für angemessen hält, ohne dass der Verbraucher/Nutzer die Tätigkeit der von VENUX dafür benannten Personen behindern darf.
GARANTIEABDECKUNG
Falls innerhalb der Garantiezeit ein Herstellungsfehler festgestellt wird, verpflichtet sich VENUX, das fehlerhafte Produkt durch Platten mit denselben Farb- und Oberflächeneigenschaften für einen Zeitraum von 25 Jahren zu ersetzen.
Wenn das fehlerhafte Produkt aus dem Sortiment genommen wurde oder zum Zeitpunkt des Austauschs nicht verfügbar ist, wird VENUX ein Produkt mit einem Farbton, Kaliber und einer Dicke bereitstellen, das dem Original am ähnlichsten ist und zu diesem Zeitpunkt in Produktion ist.
Die Garantie deckt ausschließlich Platten mit einer Dicke von 12 mm und 20 mm ab, die für Arbeitsplatten und Bänke im privaten Gebrauch bestimmt sind, dauerhaft und korrekt sowohl in Innen- als auch Außenbereichen von Wohnhäusern und Wohngebäuden installiert.
Die Garantie deckt keine für kommerzielle Zwecke verwendeten Bretter ab.
GARANTIEANTRAGSVERFAHREN
Als unverzichtbare Bedingung für die Beantragung der Garantie muss der Käufer 100% des Betrags des Produkts an das entsprechende Handelsunternehmen gezahlt haben.
Der Antrag auf die Garantie muss über [www.venuxsurface.com] gestellt werden und folgende Dokumente enthalten:
– Die Originalrechnung oder der Verkaufsbeleg, auf dem die Daten des Händlers oder Verkaufspunkts, das Kaufdatum und die eindeutige Seriennummer jeder Tafel vermerkt sind.
– Nachweis der vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags.
Die Entscheidung, das Produkt zu ersetzen, wird ausschließlich von VENUX getroffen und diese Entscheidung ist endgültig und bindend für alle beteiligten Parteien.
WAS DIE GARANTIE ABDECKT
- Fertigungsfehler im Zusammenhang mit der strukturellen Integrität der Oberfläche.
- Schäden an der Oberfläche aufgrund von Materialfehlern.
WAS DIE GARANTIE NICHT ABDECKT
Von dieser Garantie ausgeschlossen sind Mängel am Produkt, die durch Nachlässigkeit oder unsachgemäße Wartung seitens des Endabnehmers oder Dritter verursacht wurden, die Verwendung ungeeigneter Materialien bei der Installation und im Allgemeinen jede andere Art von Unregelmäßigkeit oder Umstand, der nicht dem Produkt selbst zuzuschreiben ist.
Beispielsweise werden die folgenden Fälle aufgeführt, in denen das Produkt nicht von der Garantie abgedeckt ist:
- Gewöhnlicher Verschleiß verursacht durch den täglichen Gebrauch, wie Flecken, Kratzer, Wasserflecken und Brandspuren.
- Risse und Abplatzungen verursacht durch Einschläge schwerer Gegenstände oder Bewegungen der tragenden Struktur unter der Oberfläche der Arbeitsplatte oder des Bodens (zum Beispiel Möbel, Fundamente oder Böden, die sich bewegen oder setzen).
- Produkte, die mit chemischen Mitteln oder Beschichtungen behandelt wurden, die von VENUX nicht genehmigt sind.
- Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung oder anomale Bedingungen verursacht wurden, einschließlich Bruchschäden durch Aufprall, Absplitterungen oder Risse aufgrund von Fahrlässigkeit oder Missbrauch seitens des Kunden.
- Natürliche Variationen in Farbe, Ton, Körnung oder Glanzgrad der gesinterten VENUX-Steinoberflächen, da diese so gestaltet sind, dass sie ein natürliches und nicht gleichmäßiges Aussehen bieten.
- Gebrauchsspuren wie Fingerabdrücke, Flecken von Haushaltsutensilien oder Kratzer durch Metallgegenstände sind von dieser Garantie nicht abgedeckt.
- Bestimmte Farben, die VENUX ausschließlich für bestimmte Anwendungen empfiehlt. Wenn der Kunde die Empfehlungen nicht befolgt und diese Farben in nicht genehmigten Anwendungen verwendet, ist VENUX von jeglicher Verantwortung im Hinblick auf diese Garantie befreit.
- Schäden durch strukturelle Bewegungen der Gebäude oder verursacht durch Naturkatastrophen.
8. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Diese beschränkte Garantie ersetzt alle anderen Garantien, ob ausdrücklich oder stillschweigend, einschließlich der stillschweigenden Garantien der Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck.
VENUX haftet unter keinen Umständen für indirekte, zufällige oder Folgeschäden.
REPARATUR ODER ERSATZ
Falls ein durch die Garantie abgedeckter Mangel bestätigt wird, wird VENUX nach eigenem Ermessen das fehlerhafte Material gemäß den im Punkt 3 festgelegten Bedingungen reparieren oder ersetzen.
Die maximale Haftung von VENUX darf den tatsächlichen Kaufpreis, den der Endkunde für das Produkt bezahlt hat, nicht überschreiten.
BESCHWERDEVERFAHREN
Um einen Anspruch im Rahmen dieser Garantie geltend zu machen, muss der Käufer Folgendes vorlegen:
– Kaufnachweis (Rechnung oder Beleg).
– Garantieanmeldungsnachweis innerhalb von 60 Kalendertagen ab Kauf.
– Eine detaillierte Beschreibung des Mangels, begleitet von Fotografien oder anderen visuellen Beweisen, die im Bewertungsprozess helfen können.
Reklamationen müssen über die Website von VENUX oder an die auf der Seite [www.VENUXsurface.com] verfügbare Kundenservice-E-Mail gesendet werden.
Diese 25-jährige eingeschränkte Garantie für VENUX gesinterte Steinplatten sichert die Qualität unserer Oberflächen, sofern die hierin festgelegten Bedingungen und Konditionen eingehalten werden. Für Anfragen oder Reklamationen besuchen Sie bitte [www.venuxsurface.com](http://www.venuxsurface.com).
GERICHTSBARKEIT UND ANWENDBARES RECHT
Diese Garantie unterliegt und wird ausgelegt gemäß spanischem Recht. Jegliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Garantie werden vor den Gerichten von Nules (Castellón-Spanien) beigelegt, unter ausdrücklichem Verzicht auf jeden anderen Gerichtsstand, der ihnen zustehen könnte.
Kommentare des Anwalts zu den folgenden Klauseln:
Klausel 2, Registrierungserfordernis.
Andererseits möchte ich anmerken, dass ich die Wirksamkeit der in dieser Klausel festgelegten Einschränkung nicht kenne, wonach die Garantie innerhalb von 60 Kalendertagen nach dem Kauf des Produkts beantragt werden muss; das heißt, ob diese Einschränkung als „missbräuchlich“ angefochten werden kann, da sie den Verlust des Rechts bedeuten könnte, wenn der Verbraucher/Nutzer sie nicht innerhalb dieser Frist aktiviert. Nun gut, eine Frist für die Entstehung der Garantie muss vorgesehen sein, auch wenn es nur dazu dient sich auf diese Bedingung zu berufen falls es euch interessiert.
Klausel 3, Garantieeinschränkungen.
Achtung. Der erste Abschnitt dieser Klausel kann als einschränkend und schädlich angesehen werden, da der Verbraucher/Nutzer im Falle eines Mangels des Produkts dazu neigt, „unversehrt“ zu bleiben. Ich meine damit, dass er neben dem Anspruch auf Ersatz des Produkts in der Regel auch verlangen kann, dass ihm die häufigsten verursachten Schäden und Verluste (Transportkosten, Demontage-, Montagekosten usw.) ersetzt werden müssen; diese müssen gemäß spanischer Vorschriften kostenlos sein.
Klausel 9, Reparatur oder Ersatz.
Die Höchsthaftungsgrenze, die in der Klausel festgelegt ist (der Preis, den der Verbraucher bezahlt hat), kann als „missbräuchliche“ Klausel bezeichnet werden, da die Vorschriften darauf abzielen, dass der Nutzer schadlos bleibt.
Es gibt auch einen Widerspruch, da in einigen Fällen die Gesamtkosten höher sein können als der Preis, den der Verbraucher bezahlt hat.